Kreisfeuerwehrverband Euskirchen e.V.

 
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LF für Rumänien-Hilfe

RODERATH. Mit rund 120 dringend benötigten Krankenhausbetten sowie einem alten aber voll funktionsfähigen Löschfahrzeug startet die private Hilfsorganisation „Rumänien Sunshine e. V.“ aus Roderath einen weiteren Hilfstransport. Federführend organisiert wurde der Transport durch den Nettersheimer Gemeindebrandinspektor Winfried Dederichs. Bereits 2007 hatte „Rumänien Sunshine e.V.“ ein Löschfahrzeug für die Feuerwehr der Gemeinde Gura Ocnitei überführt.


Aktualisiert ( Sonntag, 18. Juli 2010 um 12:39 ) Weiterlesen...
 

Mehr Lehrgänge am IdF

MÜNSTER. Ab 2011 erhöht das Institut der Feuerwehr NRW die Gesagtanzahl der F-III- und F-IV-Lehrgänge um jeweils 20 Prozent. Nach Angaben des VdF NRW sollen in 2011 gemessen an 2010 sechs zusätzliche Lehrgänge für Gruppenführer (F-III) und zwei zusätzliche Lehrgänge für Zugführer (F-IV) durchgeführt werden. Diese Lehrgänge stellen eine reine Mehrleistung dar. Die Ankündigung des IdF NRW geht auf einen Vorschlag der VdF-Vertreter im Ausbildungsbeirat zurück.

Aktualisiert ( Sonntag, 18. Juli 2010 um 11:31 )
 

Bundesrat billigt Feuerwehr-Führerschein

BERLIN. Der Bundesrat hat Anfang Juli 2010 einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem er die Einsatzfähigkeit von Rettungsorganisationen erhöhen möchte.

Hierzu wollen die Länder den Erwerb der Fahrberechtigungen zum Führen von Einsatzfahrzeugen deutlich erleichtern. Sie schlagen daher vor, eine Sonderfahrberechtigung für entsprechende Fahrzeuge bis zu einer Gesamtmasse von 7,5 Tonnen einzuführen, für deren Erwerb eine organisationsinterne Einweisung und Prüfung ausreichen soll, wenn der Fahrer mindestens seit zwei Jahren eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt.

Die Regelungen sollen nur für ehrenamtlich Tätige gelten. Ein Umtausch der Fahrberechtigung in eine allgemein gültige Fahrerlaubnis ist nicht vorgesehen. Die Landesregierungen sollen ermächtigt werden, die konkrete Ausgestaltung durch Rechtsverordnung vorzunehmen, um spezifische Besonderheiten berücksichtigen zu können.

Zur Begründung führt der Bundesrat aus, dass den Freiwilligen Feuerwehren, den Rettungsdiensten, dem Technischen Hilfswerk sowie dem Katastrophenschutz immer weniger Fahrer für Einsatzfahrzeuge zur Verfügung stehen, da seit 1999 mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B nur noch Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen gefahren werden dürfen. Für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen ist hingegen eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 erforderlich. Lediglich Fahrerlaubnisinhaber, die vor dem 1. Januar 1999 ihre Fahrerlaubnis erworben haben, können aufgrund des für sie geltenden Bestandsschutzes diese Fahrzeuge weiterhin mit dem Führerschein der (alten) Klasse 3 fahren.

Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet. Diese hat ihn innerhalb von sechs Wochen zusammen mit ihrer Stellungnahme an den Bundestag zu übermitteln.

Weitere Informationen finden Sie hier:

      http://www.bundesrat.de/cln_161/nn_1759312/SharedDocs/Beratungsvorgaenge/2010/0301-400/0308-10.html

Für den Kreis Euskirchen bedeutet dies, dass die Umsetzung bzw. Ausgestaltung des "Feuerwehr-Führerscheins" durch die Landesregierung abzuwarten bleibt. Unklar ist nicht nur die Frage nach der "Tonnage", die Einsatzfahrer fortan bewegen dürfen, sondern auch die Art der Zusatzprüfungen zum Erwerb des "Feuerwehr-Führerscheins."

Aktualisiert ( Montag, 12. Juli 2010 um 17:58 )
 


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