Katastrophenschutz

Der Begriff der „Katastrophe“ war längst aus den einschlägigen Gesetzestexten verbannt, als Ende der 90er Jahre in Ostdeutschland steigende Flusspegel ganze Landstriche unter Wasser setzten. Auch in Nordrhein-Westfalen sorgten das Schneechaos im Münsterland und wiederkehrende Extremniederschlagslagen für eine traurige Renaissance des Begriffes, der Ende 2015 neben der sogenannten Großeinsatzlage wieder im neuen Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz NRW aufgenommen wurde. Auch im Kreis Euskirchen mussten in den vergangenen Jahren mehrfach Großeinsatzlagen bewältigt werden, die durch Extremwetterlagen verursacht worden waren.

Die Feuerwehren im Kreis Euskirchen beteiligten sich an den landesweiten Konzepten zur Bewältigung solcher komplexer und vielfach lange andauernden Einsatzlagen und unterstützen damit die zuständigen Gebietskörperschaften mit Technik und Personal. Vielfach im Verbund mit anderen Hilfsorganisationen werden sie auch ergänzend im Sanitäts- und Betreuungsdienst tätig, etwa durch die Gestellung von Beleuchtungskomponenten oder dem Betrieb eines Abrollcontainers zur Dekontamination verletzter Personen.

Im Rahmen der Mobilen Führungsunterstützung Rheinland stellen die Feuerwehren zudem besonders ausgebildetes Stabspersonal zur Verfügung, um den lückenlosen Betrieb von Einsatzleitungen bei Großschadensereignissen und Katastrophen auch über mehrere Tage hinweg sicherzustellen.

4.474 Aktive
Mitglieder
3.283 Einsätze
296 Gerettete
Menschen
8 Gerettete
Katzen