++ UPDATE ++ Corona-Auswirkungen auf die Feuerwehren im Kreis Euskirchen

Euskirchen. Der Kreisfeuerwehrverband Euskirchen e. V. gibt in Bezug auf das Corona-Virus Sars-CoV-2 folgende Hinweise für Einsatzkräfte der Feuerwehren:

Wo erhalte ich grundsätzliche Informationen?

Die NRW-Landesregierung hat unter www.land.nrw/corona eine Sonderseite eingerichtet, auf der sie über aktuelle Regelungen, Verordnungen und Handlungsempfehlungen informiert.

Der Kreis Euskirchen informiert auf seiner Internetseite unter www.kreis-euskirchen.de über die aktuelle Entwicklung im Kreis Euskirchen und gibt Verhaltenshinweise für die Bevölkerung. Unter anderem finden Sie dort weiterführende Links und die Rufnummer einer Hotline, die in Zusammenarbeit mit der DRK-Kreisverband eingerichtet wurde.

Fallzahlen

Das Robert-Koch-Institut informiert mit diesem Dashboard über Fallzahlen im Bundes- und Bundeslandvergleich. Eine detailscharde Auswertung auf den Kreis Euskirchen ist ebenfalls möglich: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Fallzahlen.html

Macht das Auftreten des Virus den Einsatz der Feuerwehren erforderlich?

Der Kreis Euskirchen koordiniert die "Corona-Maßnahmen" seit einigen Wochen mit einem (administrativ-organisatorischen) Krisenstab. Aufgrund der Lageentwicklung wurden zwischenzeitlich Vorbereitungen für die Einberufung einer operativ-taktischen Einsatzleitung (Führungsstab) unter der Leitung von Kreisbrandmeister Peter Jonas getroffen. Der Leiter des Führungsstabs ist dessen Amtsvorgänger, KBM a. D. Udo Crespin. Der Führungsstab soll dem erhöhten Koordinierungsaufwand Rechnung tragen. Gegenwärtig gibt es für die Feuerwehren im Kreis Euskirchen keinen konkreten Einsatzauftrag.

Geltende Regelungen/Erlasse

Die kommunalen Feuerwehren haben Dienstanweisungen erlasssen. In der Regel wurde der Dienstbetrieb auf das erfoderliche Maß beschränkt; Ausbildungsdienste wurden eingestellt. Weitere Informationen sind der Erlasslage des IM NRW zu entnehmen.

Kinderbetreuung

Mitglieder der Feuerwehren, die zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit benötigt werden, können eine Notbetreuung für ihre Kinder in Anspruch nehmen.

Für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren gilt abweichend davon, dass die Gemeinde als Träger der Feuerwehr die Bestätigung ausstellen kann, wenn die Inanspruchnahme der Notbetreuung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit geboten ist. Es ist folglich ein enger Maßstab anzulegen. 

Brandschutzzentrum und Atemschutzsstrecke

Ab sofort ist der Zutritt zu den Räumen des Kreisbrandschutzzentrums nur noch für Mitarbeiter gestattet. Materialtausche während der Dienstzeiten sind zuvor telefonisch unter der Rufnummer 02445-953031 abzustimmen. Außerhalb der Dienstzeiten gilt das normale Tauschverfahren.

Die Atemschutzstrecke ist geschlossen! Das gilt auch für die Brandsimulationsanlage des Kreises Düren in Stockheim.

Aktuelle Informationen dazu finden Sie hier.

Atemschutzgeräteträger

Wiederholungsübungen auf Atemschutzübrungsstrecken müssen von Atemschutzgeräteträgern binnen von 12 Monaten absolviert werden. Die Unfallkasse NRW weist darauf hin, dass aufgrund der gegenwärtigen Situation eine Abweichung (Überschreiten dieses Zeitraums) zulässig ist, bis diese Übrung nachgeholt werden kann. Dabei ist ein strenger Maßstab anzulegen. Die körperliche Eignung muss in jedem Fall gegeben sein.

Beachten Sie dazu den aktuellen Feuerwehrreport 5/2020 der UK NRW.

Veranstaltungen/Aus- und Fortbildung Kreisfeuerwehrverband

Gemeinsam mit den Leitern der Feuerwehren beraten wir fortlaufend über die Durchführung von verbandlich gebotenen Veranstaltungen. Dabei berücksichtigen wir die aktuelle Lageentwicklung und die seitens des Robert-Kochs-Institus veröffentlichten Faktoren zur Erhöhung eines Übertragungsrisikos von SARS-Cov-2. Entscheidungen über die Absage von Veranstaltungen treffen wir so, dass ein zeitgerechter Informationsfluss ermöglich wird.

Bitte verfolgen Sie in diesem Zusammenhang zusätzlich die Veröffentlichungen auf dieser Internetseite, hier auf der Startseite unter www.kfv-eu.de

Institut der Feuerwehr

Das Institut der Feuerwehr hat den Betrieb eingestellt und informiert auf seiner Internetseite über die Einschränkungen im Lehr- und Seminarbetrieb unter www.idf.nrw.de .

Was gilt es zu beachten?

Verhaltenshinweise finden Sie hier:

4.474 Aktive
Mitglieder
3.283 Einsätze
296 Gerettete
Menschen
8 Gerettete
Katzen