Vorhaltung von Defibrillatoren

Kreis Euskirchen. Durch Neuerungen in der Medizinprodukte-Betreiberverordnung ergeben sich Änderungen, die auch die Vorhaltung von Defibrillatoren betreffen. Darüber informierte die Abteilung Gefahrenabwehr der Kreisverwaltung im Rahmen einer Dienstbesprechung der Leiter der Feuerwehren.

Beachtlich ist dabei insbesondere, dass automatisierte externe Defibrillatoren (AED) fortan einer sicherheitstechnischen Kontrolle (STK) bedürfen, die alle zwei Jahre durchgeführt werden muss. Eine Ausnahme bilden u. a. Defibrillatoren im öffentlichen Raum, die regelmäßige Selbsttests automatisiert durchführen und durch den Betreiber regelmäßig per Sichtprüfung kontrolliert werden. Defibrillatoren, die beispielweise auf Löschfahrzeugen mitgeführt werden, unterliegen dem Erfordernis der sicherheitstechnischen Kontrolle. Bisherige „STK-Ausnahmeregelungen“ verlieren ihre Gültigkeit.

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