Auch im Kreis Euskirchen nimmt die Zahl der Veranstaltungen mit vielen Teilnehmenden oder Besuchern zu, die durchaus als „Großveranstaltungen“ bezeichnet werden können. Egal ob Musikkonzerte oder Festivals mit tausenden Besuchern, eine mehrtägige Straßenkirmes mit einer Vielzahl von Schaustellerbetrieben oder ein Großzeltlager mit Kindern und Jugendlichen – Die meist privaten Organisatoren stimmen sich bei der Planung und Vorbereitung mit den Ordnungsbehörden im Sinne der allgemeinen Gefahrenabwehr ab. Es werden Sicherheitskonzepte erstellt und in der Regel ein Sanitätsdienst und Brandsicherheitswachen eingerichtet. An dieser Stelle enden die üblichen Vorsorgeplanungen meistens. Die kommunalen Einsatzleiter sind in vielen Fällen an den Planungen nicht beteiligt, werden aber im besten Fall entsprechend informiert.
Doch was passiert, wenn es bei einer Großveranstaltung zu einem Ereignis kommt, das mit den getroffenen Vorkehrungen und Kräften vor Ort nicht mehr zu bewältigen ist? Ob Unwetter, Brand oder Lebensmittelvergiftungen, Hitze oder „schlechte Pillen“: Spätestens jetzt kommt der B-Dienst in den Einsatz. Die Herausforderungen sind vielfältig und bedürfen der rechtzeitigen Einbindung aller Betroffenen. Frühzeitige Einsatzvorplanungen und die Identifizierung möglicher Risiken zahlen sich aus. Somit stellt die Begleitung von Großveranstaltungen auch die Einsatzleitungen der Feuerwehren vor große Herausforderungen.
Als Fortsetzung seiner Fortbildungsreihe für die bestellten Einsatzleiter der Kommunen bietet der Kreisfeuerwehrverband am 17. und 18. Januar 2024 ein weiteres Seminar zum Thema „Gefahrenabwehr bei Veranstaltungen“ an. Impulsvorträge werden dabei rechtliche Aspekte erläutern und anhand von Fallbeispielen können verschiedene Szenarien vorgeplant werden. Weiterhin werden Hilfestellungen für die praktische Umsetzung eigener Konzepte geboten.
Anmeldungen sind weiterhin auf dem Dienstweg in BOSPro möglich.
Kreisfeuerwehrverband
Euskirchen e.V.