Neue FwDV 1 kommt

Der Ausschuss für Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung des Arbeitskreises V der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (AFKzV) hat die FwDV 1 mit Stand vom April 2026 im Umlaufverfahren zum 01. Juli 2026 genehmigt sowie den Ländern zur Einführung empfohlen.

Zu den Neuerungen zählt beispielweise die Pflicht zur Kontaminationsvermeidung und Einsatzhygiene nach dem Einsatz oder das verpflichtendes Tragen der Feuerschutzhaube beim Vorgehen im Innenangriff.

Bereits vor der Einführung in Nordrhein-Westfalen kann man die Neufassung der Vorschrift auf der Seite der Landesfeuerwehrschule des Landes Baden-Württemberg lesen: https://www.lfs-bw.de/themen/gesetzevorschriften/fwdv/

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