Düsseldorf. Mit dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) hat der Gesetzgeber die Warnung der Bevölkerung in das gemeinsame Pflichtenheft der Kommunen und Kreise geschrieben. Nun wurde ein Runderlass des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen bzgl. der „Warnung und Information der Bevölkerung im Brand- und Katastrophenschutz“ („Warnerlass“) veröffentlicht. Der Erlass nimmt dabei u. a. Bezug auf das satellitengestützte modulare Warnsystem (MoWaS) des Bundes.
Den Erlass finden Sie hier:
Informationen zur Bevölkerungswarnung finden Sie hier:
https://www.im.nrw/themen/gefahrenabwehr/warnung-und-information-der-bevoelkerung-bei-gefahrenlagen
(Oliver Geschwind, Geschäftsführer KFV)
Kreisfeuerwehrverband
Euskirchen e.V.